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Mit Beginn des Schuljahres 2026 / 2027 wird der Trägerverein zur Betreuung von Monschauer Grundschulkindern e. V. im Rahmen der gesetzlichen Änderungen (Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung) die Ferienbetreuung vom bisherigen Förderverein übernehmen.
Mit dieser Übernahme wird die Betreuung Ihrer Kinder ab dem Schuljahr 2026 / 2027 komplett über den Trägerverein organisiert.
Die Ferienbetreuung wird zukünftig in den ersten drei Wochen der Sommerferien, den Herbstferien und den Osterferien stattfinden.
Ausgehend von den vorgesehenen 20 Schließtagen, sind die Schließzeiten der OGS in der vierten bis sechsten Woche der Sommerferien (10.08.2026 bis 28.08.2026), in den Weihnachtsferien (23.12.2026 bis 03.01.2027) sowie am 08.02.2027 (Rosenmontag).
Die Ferienbetreuung wird ausschließlich am Grundschulstandort Höfen durchgeführt.
Beim Anmeldeformular muss die verbindliche Anmeldung für die Ferienbetreuung erfolgen.
Entscheidend für die Vorgaben ist, dass der bisherige Förderverein Ferienfreizeit Monschau e. V. ein „privater“ Förderverein war und somit nicht an die gesetzlichen Vorgaben zu schulischen Veranstaltungen gebunden ist. Durch den Wechsel zum Trägerverein zur Betreuung von Monschauer Grundschulkindern e. V. gelten nun aber andere gesetzliche Vorgaben, die wir einhalten müssen.
Die Höhe der Elternbeiträge richten sich nach dem Einkommen. Die Staffelung der Einkommensklassen wurden per Ratsbeschluss der Stadt Monschau am 10.02.2026 festgelegt und gelten ab 01.08.2026.
Einkommensgruppe 1: bis 12.000 € / 15,00 €
Einkommensgruppe 2: bis 24.000 € / 30,00 €
Einkommensgruppe 3: bis 36.000 € / 55,00 €
Einkommensgruppe 4: bis 48.000 € / 75,00 €
Einkommensgruppe 5: bis 60.000 € / 110,00 €
Einkommensgruppe 6: bis 75.000 € / 130,00 €
Einkommensgruppe 7: bis 90.000 € / 150,00 €
Einkommensgruppe 8: bis 105.000 € / 170,00 €
Einkommensgruppe 9: über 105.000 € / 190,00 €
Einkommensgruppe 1: bis 24.000 € / 15,00 €
Einkommensgruppe 2: bis 36.000 € / 27,50 €
Einkommensgruppe 3: bis 48.000 € / 37,50 €
Einkommensgruppe 4: bis 60.000 € / 55,00 €
Einkommensgruppe 5: bis 75.000 € / 65,00 €
Einkommensgruppe 6: bis 90.000 € / 75,00 €
Einkommensgruppe 7: bis 105.000 € / 85,00 €
Einkommensgruppe 8: über 105.000 € / 95,00 €
Einkommensgruppe 1: bis 12.000 € / 10,00 €
Einkommensgruppe 2: bis 24.000 € / 15,00 €
Einkommensgruppe 3: bis 36.000 € / 27,50 €
Einkommensgruppe 4: bis 48.000 € / 37,50 €
Einkommensgruppe 5: bis 60.000 € / 55,00 €
Einkommensgruppe 6: bis 75.000 € / 65,00 €
Einkommensgruppe 7: bis 90.000 € / 75,00 €
Einkommensgruppe 8: bis 105.000 € / 85,00 €
Einkommensgruppe 9: über 105.000 € / 95,00 €
Der Beitrag für die Ferienbetreuung wird als Wochenbeitrag festgesetzt. Er bleibt auch dann unverändert, wenn die Betreuung in einer Ferienwoche weniger als fünf Betreuungstage umfasst.
Nehmen zwei oder mehr Geschwister gleichzeitig an den jeweiligen Angeboten teil, so reduziert sich der Beitrag für das zweite Kind auf 50% des Erstbeitrages. Jedes weitere Kind ist beitragsfrei.