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Das Ganztagsförderungsgesetz

Mit Beginn des Schuljahres 2026 / 2027 wird der Trägerverein zur Betreuung von Monschauer Grundschulkindern e. V. im Rahmen der gesetzlichen Änderungen (Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung) die Ferienbetreuung vom bisherigen Förderverein übernehmen.

Mit dieser Übernahme wird die Betreuung Ihrer Kinder ab dem Schuljahr 2026 / 2027 komplett über den Trägerverein organisiert.

Ferienbetreuung

Die Ferienbetreuung wird zukünftig in den ersten drei Wochen der Sommerferien, den Herbstferien und den Osterferien stattfinden.

Ausgehend von den vorgesehenen 20 Schließtagen, sind die Schließzeiten der OGS in der vierten bis sechsten Woche der Sommerferien (10.08.2026 bis 28.08.2026), in den Weihnachtsferien (23.12.2026 bis 03.01.2027) sowie am 08.02.2027 (Rosenmontag).

Die Ferienbetreuung wird ausschließlich am Grundschulstandort Höfen durchgeführt.

Beim Anmeldeformular muss die verbindliche Anmeldung für die Ferienbetreuung erfolgen.

Wichtige Informationen zur Ferienbetreuung

Entscheidend für die Vorgaben ist, dass der bisherige Förderverein Ferienfreizeit Monschau e. V. ein „privater“ Förderverein war und somit nicht an die gesetzlichen Vorgaben zu schulischen Veranstaltungen gebunden ist. Durch den Wechsel zum Trägerverein zur Betreuung von Monschauer Grundschulkindern e. V. gelten nun aber andere gesetzliche Vorgaben, die wir einhalten müssen.

  1. Wer kann an der Ferienbetreuung teilnehmen?
    Alle Kinder, die im Schuljahr 2026 / 2027 in der Grundschule angemeldet sind. Also auch Kinder, die nicht in der OGS oder Vor- und Übermittagsbetreuung angemeldet werden.
  2. Vorschulkinder
    Kinder, welche im Sommer eingeschult werden, können rechtlich gesehen erst ab dem 01.08.2026 teilnehmen. Hier wollen wir jedoch zu Gunsten der Eltern ermöglichen, dass die Kinder bereits ab der ersten Sommerferienwoche (20.07.2026) an der Ferienbetreuung teilnehmen können.
  3. Altersgrenzen
    Kinder, welche im Sommer in die 5. Klasse wechseln, können nur noch bis zum 31.07.2026 an der Ferienbetreuung teilnehmen, somit in diesem Jahr die ersten beiden Sommerferienwochen (bis zum 31.07.2026). Darüber hinaus ist eine Teilnahme nicht mehr möglich.
  4. Bisherige Regelungen des Fördervereins Ferienfreizeit Monschau e. V.
    Alle weiteren bisherigen Regelungen des Fördervereins Ferienfreizeit Monschau e. V. entfallen somit, insbesondere:
    Abmeldungen Ferienbetreuung:
    Auch wenn der Förderverein Ferienfreizeit Monschau e. V. Abmeldungen bisher ermöglicht hat, ist dies zukünftig so nicht mehr möglich. (siehe Absatz Erhebung Beiträge Ferienbetreuung)
    Fehlende Urlaubsplanung der Familien im nächsten Jahr
    Sofern noch keine Urlaubsplanung vorliegt, muss dennoch bereits jetzt die verbindliche Anmeldung für das komplette Schuljahr 2026 / 2027 bezüglich der Ferienbetreuung erfolgen.
    Erhebung Beiträge Ferienbetreuung (Vorgaben / Regelung durch den Schulträger)
    Die Beiträge für die Ferienbetreuung werden gemäß Satzung im Rahmen der Beitragserhebung für die OGS mit veranlagt und sind ebenfalls monatlich fällig. Da die Veranlagung auch bereits im Vorfeld erfolgt, ist eine zeitige Anmeldung zwingend erforderlich.

Beitragshöhe

Die Höhe der Elternbeiträge richten sich nach dem Einkommen. Die Staffelung der Einkommensklassen wurden per Ratsbeschluss der Stadt Monschau am 10.02.2026 festgelegt und gelten ab 01.08.2026.


Beitragsstaffelung Teilnahme Offene Ganztagsbetreuung: (nach Einkommensgruppen / Jahresbruttoeinkommen bis / monatlicher Elternbeitrag)

Einkommensgruppe 1: bis 12.000 € / 15,00 €

Einkommensgruppe 2: bis 24.000 € / 30,00 €

Einkommensgruppe 3: bis 36.000 € / 55,00 €

Einkommensgruppe 4: bis 48.000 € / 75,00 €

Einkommensgruppe 5: bis 60.000 € / 110,00 €

Einkommensgruppe 6: bis 75.000 € / 130,00 €

Einkommensgruppe 7: bis 90.000 € / 150,00 €

Einkommensgruppe 8: bis 105.000 € / 170,00 €

Einkommensgruppe 9: über 105.000 € / 190,00 €


Beitragsstaffelung Vor- und Übermittagsbetreuung: (nach Einkommensgruppen / Jahresbruttoeinkommen bis / monatlicher Elternbeitrag)

Einkommensgruppe 1: bis 24.000 € / 15,00 €

Einkommensgruppe 2: bis 36.000 € / 27,50 €

Einkommensgruppe 3: bis 48.000 € / 37,50 €

Einkommensgruppe 4: bis 60.000 € / 55,00 €

Einkommensgruppe 5: bis 75.000 € / 65,00 €

Einkommensgruppe 6: bis 90.000 € / 75,00 €

Einkommensgruppe 7: bis 105.000 € / 85,00 €

Einkommensgruppe 8: über 105.000 € / 95,00 €


Beitragsstaffelung Teilnahme Ferienbetreuung: (nach Einkommensgruppen / Jahresbruttoeinkommen bis / wöchentlicher Elternbeitrag)

Einkommensgruppe 1: bis 12.000 € / 10,00 €

Einkommensgruppe 2: bis 24.000 € / 15,00 €

Einkommensgruppe 3: bis 36.000 € / 27,50 €

Einkommensgruppe 4: bis 48.000 € / 37,50 €

Einkommensgruppe 5: bis 60.000 € / 55,00 €

Einkommensgruppe 6: bis 75.000 € / 65,00 €

Einkommensgruppe 7: bis 90.000 € / 75,00 €

Einkommensgruppe 8: bis 105.000 € / 85,00 €

Einkommensgruppe 9: über 105.000 € / 95,00 €

Der Beitrag für die Ferienbetreuung wird als Wochenbeitrag festgesetzt. Er bleibt auch dann unverändert, wenn die Betreuung in einer Ferienwoche weniger als fünf Betreuungstage umfasst.


Nehmen zwei oder mehr Geschwister gleichzeitig an den jeweiligen Angeboten teil, so reduziert sich der Beitrag für das zweite Kind auf 50% des Erstbeitrages. Jedes weitere Kind ist beitragsfrei.


Anmeldungsformulare: (Schuljahr 2026 / 2027)


Flyer:


ABC-Flyer: Alle Regelungen und Vorgaben im schnellen Überblick: